92 Die Kirche hat den Auftrag, Anwalt für das Leben zu sein

2. Mose 20, 13: „Du sollst nicht töten.“

Rund 100.000 Abtreibungen jedes Jahr in Deutschland. Seit 1974 etwa 8 Millionen (!!!) Kinder, die noch im Mutterleib getötet wurden. Das sind mehr als 10 % aller Geburten! Mit anderen Worten: Mehr als jedes zehnte gezeugte Kind in Deutschland darf nicht leben. Zurück bleiben traumatisierte Mütter, von denen nicht wenige ihr Leben lang leiden. Und eine überalterte Gesellschaft, die sich mittelfristig demographisch selbst abschafft.

Dieses alltägliche Drama kann und darf der Kirche keine Ruhe lassen.

Auch wenn dieses Thema viele individuelle Konfliktfälle beinhaltet, auf die es oft keine einfachen Antworten gibt, so gilt grundsätzlich doch immer: Gott ist ein Gott des Lebens! Die Kirche hat den Auftrag, Anwalt für das Leben zu sein, gerade dort, wo es nicht für sich selbst eintreten kann. Sie ist gerufen, laut und deutlich einzustehen für eine Willkommenskultur für das ungeborene Leben, für den Vorrang des Lebensrechts ungeborener Kinder vor individuellen Lebensgestaltungswünschen und genauso für die Würde und das Lebensrecht des Menschen an der Grenze zum Sterben.

Marsch für das Leben

Leider hat insbesondere die evangelische Kirche seit den frühen 1970er-Jahren ihren Konsens zu diesem Thema verloren und entsprechend diesen Auftrag immer mehr vernachlässigt, wie Jens Motschmann eindrücklich analysiert und nachgewiesen hat. Höchste Zeit also für die Kirche, wieder ein eindeutiger und leidenschaftlicher Anwalt für das Leben zu werden!

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